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Deutscher Spanielklub

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Zuchtbestimmungen des Deutschen Spanielklub

Gültig ab: 01.09.2005

 

1. Aufgabe
Die Zuchtbestimmungen dienen dem Schutz der Rassen und der Zuchttiere, um diese wesenssicher, gesund und fit zu erhalten, und dem Ansehen des Deutschen Spanielklub und dessen Züchtern, sowie dem Interesse der Käufer.
Der Deutsche Spanielklub betreut die Zucht aller Spanielrassen.

2. Verantwortliche Personen
2.1 Züchter
2.1.1 Definition
Als Züchter wird derjenige bezeichnet, der eine zuchttaugliche Hündin besitzt und zur Zucht einsetzt.
2.1.2 Verantwortlichkeit des Züchters
Die Züchter sind die verantwortlichen Träger der Rasse. Auch jemand, der seine Hündin nur einmal belegen lassen möchte, muß sich seiner Verantwortung gegenüber dem Zuchtergebnis bewußt sein. Jeder soll bestrebt sein, die Rasse zu fördern und zu verbessern. Der Deutsche Spanielklub empfiehlt Züchtern, sich im Bereich Vererbung und Gesundheit weiterzubilden.
2.1.3 Pflichten des Züchters
2.1.3.1 Einhaltung der geltenden Zuchtbestimmungen.
2.1.3.2 Bereitstellung geeigneter Unterbringung und Haltung der Hunde.
2.1.3.3 Rechtzeitige Meldung von Deckakt und Wurf zur Eintragung in des Zuchtbuch und rechtzeitige Meldung zur Ausstellung der Ahnentafeln.
2.1.3.4 Einhaltung der Vorschriften und Empfehlung der Zuchtordnung.
2.1.3.5 Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, z. B. Hundeverordnung.
2.1.3.6 Vermeidung der Zucht mit nachweislich erbkranken Tieren.
2.1.3.7 Hinweis der Welpenkäufer auf eventuelle zuchtausschließende Mängel.
2.1.3.8 Führen eines Zwingerbuchs, in dem alle Vorgänge innerhalb der Zuchtstätte schriftlich dokumentiert werden.
2.1.3.9 Alle Würfe sind vollständig anzugeben. Dies beinhaltet sämtliche Welpen, verstorbene ebenso wie Mischlinge.
2.2 Deckrüdenbesitzer
2.2.1 Definition
Als Deckrüdenbesitzer wird derjenige bezeichnet, der einen zuchttauglichen Rüden besitzt und diesen zur Zucht einsetzt bzw. für Deckakte freigibt.
2.2.2 Verantwortlichkeit
Deckrüdenbesitzer tragen ein hohes Maß an Verantwortung in der Rassehundezucht. Der Deutsche Spanielklub empfiehlt Deckrüdenbesitzern, sich im Bereich Vererbung und Gesundheit weiterzubilden.
2.2.3 Deckrüdenbesitzer haben ein schriftliches Verzeichnis über alle Deckakte zu führen.
2.3 Zuchtleiter
Der Zuchtleiter verwaltet alle zuchtrelevanten Daten. Bei ihm gehen alle zuchtrelevanten Daten ein, z. B. auch die Unterlagen zur Ausstellung von Ahnentafeln. Nach Durchsicht leitet der Zuchtleiter diese zur Ausstellung der Ahnentafeln an den Zuchtbuchführer weiter.
Der Zuchtleiter muß über das erforderliche Maß an Wissen und Erfahrung verfügen, um die Züchter anweisen und beraten zu können.

2.4 Zuchtbuchführer
Der Zuchtbuchführer erstellt die Ahnentafeln und sendet diese zur erneuten Durchsicht an den Zuchtleiter retour. Vom Zuchtleiter aus werden die Ahnentafeln an den Züchter versendet.
2.4 Zuchtgremium
Das Zuchtgremium besteht aus dem Zuchtleiter, dem Zuchtbuchführer und dem Leiter der Welpenvermittlung. Das Zuchtgremium entscheidet in Zweifelsfällen über die Anwendung und Auslegung der Zuchtordnung. Betreffen Entscheidungen die Zucht eines Mitglieds des Zuchtgremiums, so hat dieses Mitglied keine Entscheidungskraft. An seine Stelle tritt der Geschäftsstellenleiter.

3. Zuchtverfahren
An Zuchtverfahren sind zu unterscheiden:
3.1 Reinzucht
Paarung von Tieren gleicher Rasse. Sie führt von selbst zur Ausnutzung der Erbwerte durch Familien- oder Verwandtschaft.
3.2 Kreuzung
Paarung von Tieren verschiedener Rassen
3.3 Inzucht
Auf engere Blutsverwandtschaft gegründete Zucht, in der ein Ahn mindestens je einmal auf Vater- und Mutterseite vertreten ist. Inzucht ist stets Verwandtschaftszucht, wobei der Verwandtschaftsbegriff auf die ersten sechs Ahnenreihen beschränkt wird.
Man unterscheidet:
Engste Zucht (Inzestzucht) = Paarung zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln oder zwischen Geschwistern, also zwischen Verwandten 1. und 2. Grades in gerader oder in Seitenlinie.
Enge Zucht = Paarung zwischen Verwandten 3. und 4. Grades
Weite Zucht = Paarung zwischen Verwandten 5. und 6. Grades
Die Inzestzucht bedingt der Zustimmung des Zuchtleiters. Die Anfrage hat schriftlich vor dem geplanten Deckakt zu erfolgen.
3.4 Zwischenzucht
einmalige Zuführung fremden Blutes in eine durch Inzucht gefestigte Blutlinie.
3.5 Fremdzucht
Paarung von Tieren gleicher Rasse, die nicht miteinander verwandt sind.

4. Zuchtstätte
4.1 Definition
Als Zuchtstätte oder auch Zwinger wird die gesamte Einrichtung des Zuchtbetriebs eines Züchters bezeichnet.
4.2 Voraussetzung zum Führen einer Zuchtstätte im Deutschen Spanielklub
4.2.1 Bestätigte Eintragung eines Zuchtstättennamens (Zwingernamens) beim Deutschen Spanielklub.
4.2.2 Bestätigte Mitgliedschaft im Deutschen Spanielklub.
4.2.3 Erfolgte Zuchtstättenkontrolle.
4.2.5 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Verordnungen.
4.3 Kontrolle der Zuchtstätte
4.3.1 Vor Aufnahme des Zuchtbetriebs muß eine Zuchtstättenkontrolle durch eine autorisierte Person erfolgen. Dies können Amtstierarzt, Tierarzt oder Zuchtwarte anderer Vereine sein.
4.3.2 Bei mindestens der ersten Wurfabnahme findet eine Besichtigung der Zuchtstätte durch eine autorisierte Person statt.
4.3.3 In begründeten Fällen kann die Zuchtstätte jederzeit durch den Zuchtleiter oder eine durch ihn beauftragte Person kontrolliert werden. Dies dient in erster Linie dem Schutz des Ansehens des Deutschen Spanielklub. Eine Vorankündigung ist nicht nötig.

5. Zuchtstättenname bzw. Zwingername
5.1 Definition
Der Zwingername hat die Bedeutung eines Familiennamens des Hundes.
5.2 Anerkennung und Schutz des Zuchtstättennamens
Er ist nur dann vom Deutschen Spanielklub anerkannt, wenn er für den Züchter vom Deutschen Spanielklub geschützt wurde und dort eingetragen ist.
Die Beantragung hat schriftlich vor dem geplanten Deckakt beim Zuchtleiter des Deutschen Spanielklub zu erfolgen. Dazu werden schriftlich 3 Namensvorschläge eingereicht, wobei der Wunschname an 1. Stelle stehen soll. Sollte dieser bereits vergeben sein, wird auf den nächsten Vorschlag zurückgegriffen. Der gewählte Zwingername wird vom Verein geschützt und mittels Zwingerschutzurkunde bestätigt.
Die Gebühr für diese Zwingerschutzurkunde ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Antrages gültigen Gebührenordnung des Deutschen Spanielklub.
5.3 Rufname der Welpen
Alle Welpen erhalten einen Rufnamen, der in die Ahnentafel eingetragen wird. Jeder Rufname darf nur einmal vergeben werden.
5.4 Abtretung des Zuchtstätten- bzw. Zwingernamens
Der Zwingername ist an die Person des Züchters gebunden, er kann jedoch auf ausdrücklichen Wunsch des Züchters abgetreten werden. Im Falle einer Abtretung des Zwingernamens ist in jedem Fall der Zuchtleiter des Deutschen Spanielklub unter Angabe der Gründe schriftlich zu informieren.
5.5 Fortsetzung des Zuchtstätten- bzw. Zwingernamens
Im Todesfall können Verwandte, sowie Ehegatten oder Lebenspartner des Verstorbenen die Fortsetzung des Zwingernamens bei der Zuchtbuchstelle anmelden.
5.6 Verkauf des Zuchtstätten- bzw. Zwingernamens
Bei Verkauf des Zwingernamens ist dieses der Zuchtbuchstelle zu melden.
5.7 Streichung des Zuchtstätten- bzw. Zwingernamens
Der Zwingername wird gestrichen:
· beim Tode des Besitzers ohne Erbfolge oder sonstiger vertraglicher Regelung
· bei Verzicht des Besitzers
5.8 Fortbestand des Zuchtstätten- bzw. Zwingernamens
Der Zwingername ist nach Ausscheiden aus dem Deutschen Spanielklub noch weitere 15 Jahre geschützt.

6. Zuchtzulassung
Die Zuchtzulassung erfolgt nach Bestätigung durch den Zuchtleiter des Deutschen Spanielklub.
6.1 Für die Zucht zugelassene Hunde
Für die Zucht zugelassen werden können
a) Hündinnen, die in das Zuchtbuch des Deutschen Spanielklub eingetragen wurden
b) Hunde, die mindestens einmalig auf einer Ausstellung vorgestellt wurden und dabei mindestens den Formwert “Sehr gut” erhalten haben oder die einem Tierarzt vorgestellt wurden, welcher den Zuchttauglichkeitsbericht aufgrund einer Begutachtung des Hundes ausfüllt
c) Hunde, die auf Krankheiten untersucht wurden
6.2 Erteilung der Zuchtzulassung
Die zur Erteilung einer Zuchtzulassung erforderlichen Unterlagen sind an den Zuchtleiter des Deutschen Spanielklub zu senden. Zur Zuchtzulassung erforderliche Unterlagen sind:
- der Ausstellungsbericht
- der Bericht über die erfolgte Untersuchung auf Hüftgelenksdysplasie (HD). Für die Anfertigung der Röntgenaufnahme kann der Tierarzt frei gewählt werden. Vom Röntgentierarzt ist ein HD-Bogen auszufüllen, welcher vorher bei der Geschäftsstelle angefordert wurde, worauf er die Auswertung vornimmt. Dieser ausgefüllte Bogen ist an den Zuchtleiter des Deutschen Spanielklubs zu senden, damit das Ergebnis im Zuchtbuch vermerkt werden kann. Die Röntgenaufnahme darf erst nach Vollendung des 12. Lebensmonats des Spaniels erstellt werden. Der ausgefüllte HD-Bogen muß innerhalb von einem Monat nach Fertigung der Geschäftsstelle vorliegen. Innerhalb eines weiteren Monats kann Einspruch gegen das Ergebnis eingelegt werden. In diesem Fall erhält der Eigentümer des Hundes einen neuen Untersuchungsbogen zugesandt. Das sogenannte Obergutachten ist innerhalb von sechs Monaten durch eine tierärztliche Hochschule ausfertigen zu lassen.


Wert


Definition


Zuchtzulassung

HD A1

HD frei

uneingeschränkt zur Zucht zugelassen

HD A2

HD frei

uneingeschränkt zur Zucht zugelassen

HD B1

HD Grenzfall

uneingeschränkt zur Zucht zugelassen

HD B2

HD Grenzfall

uneingeschränkt zur Zucht zugelassen

HD C1

HD leicht

eingeschränkt zur Zucht zugelassen, darf nur mit HD B2 oder besser verpaart werden

HD C2

HD leicht

eingeschränkt zur Zucht zugelassen, darf nur mit HD B2 oder besser verpaart werden

HD D1

HD mittel

nicht zur Zucht zugelassen

HD D2

HD mittel

nicht zur Zucht zugelassen

HD E1

HD schwer

nicht zur Zucht zugelassen

HD E2

HD schwer

nicht zur Zucht zugelassen



- der Bericht über die erfolgte Untersuchung auf Ellbogendysplasie (ED) bei Hunden über 45 cm Schulterhöhe.. Für die Anfertigung der Röntgenaufnahme kann der Tierarzt frei gewählt werden. Vom Röntgentierarzt ist ein ED-Bogen auszufüllen, welcher vorher bei der Geschäftsstelle angefordert wurde, worauf er die Auswertung vornimmt. Dieser ausgefüllte Bogen ist an den Zuchtleiter des Deutschen Spanielklubs zu senden, damit das Ergebnis im Zuchtbuch vermerkt werden kann. Die Röntgenaufnahme darf erst nach Vollendung des 12. Lebensmonats des Spaniels erstellt werden.


ED-Wert


Definition


Zuchtzulassung

ED Grad 0

ED frei

uneingeschränkt zur Zucht zugelassen

ED Grenzfall

ED Grenzfall

uneingeschränkt zur Zucht zugelassen

ED I

ED leicht

eingeschränkt zur Zucht zugelassen, darf nur mit ED Grenzfall oder besser verpaart werden

ED II

ED mittel

nicht zur Zucht zugelassen

ED III

ED schwer

nicht zur Zucht zugelassen


- der Bericht über die erfolgte Untersuchung auf Patella Luxation (PL). Für die Untersuchung kann der Tierarzt frei gewählt werden. Vom Tierarzt ist ein PL-Bogen auszufüllen, welcher vorher bei der Geschäftsstelle angefordert wurde, worauf er die Auswertung vornimmt. Dieser ausgefüllte Bogen ist an den Zuchtleiter des Deutschen Spanielklubs zu senden, damit das Ergebnis im Zuchtbuch vermerkt werden kann. Die Untersuchung darf erst nach Vollendung des 12. Lebensmonats des Spaniels erstellt werden.


PL-Wert


Definition


Zuchtzulassung

PL 0

Die Patella ist manuell nicht luxierbar

uneingeschränkt zur Zucht zugelassen

PL 1

Die Patella ist manuell luxierbar, springt aber von selbst wieder zurück

eingeschränkt zur Zucht zugelassen, darf nur mit PL 0 verpaart werden

PL 2

Die Patella luxiert von selbst oder muß nach Luxation manuell reponiert werden

nicht zur Zucht zugelassen

PL 3

Die Patella ist stationär luxiert und kann reponiert werden

nicht zur Zucht zugelassen

PL 4

Die Patella ist stationär luxiert und kann nicht mehr reponiert werden

nicht zur Zucht zugelassen


- der Bericht über die erfolgte Untersuchung mittels Gentest auf Familial Nephropathie (FN) beim English Cocker-Spaniel von mindestens einem Elternteil, das frei = clear getestet sein muß.
- der Bericht über die erfolgte Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen. Vom Tierarzt ist ein Bogen auszufüllen, welcher vorher bei der Geschäftsstelle angefordert wurde, worauf er die Untersuchungsergebnisse einträgt. Dieser ausgefüllte Bogen ist an den Zuchtleiter des Deutschen Spanielklubs zu senden, damit das Ergebnis im Zuchtbuch vermerkt werden kann. In der Zucht stehende Spaniels sind jährlich zu untersuchen. Die Untersuchung ist maximal ein Jahr gültig.
- der Bericht über die erfolgte Untersuchung per Gentest auf Fucosidose beim English Springer-Spaniel.
Der Deutsche Spanielklub empfiehlt, soweit vorhanden, die Nutzung von Gentests.
6.3 Für die Zucht nicht zugelassene Hunde
Für die Zucht nicht zugelassen werden können Hunde, die
a) den Ausführungen von Punkt 6.1 nicht entsprechen
b) den vorgeschriebenen Prüfungen bzw. Untersuchungen lt. Punkt 6.2 nicht unterzogen wurden
c) an Krankheiten leiden, die nicht mittels möglicher DNA-Tests bekämpft werden können.


Genotyp


Erkrankungsrisiko


Zuchtbedeutung

A = clear = normal

Krankheit tritt nie auf

kann mit allen anderen Genotypen verpaart werden

B = carrier = Träger

Krankheit tritt nie auf

sollte nur mit Genotyp normal verpaart werden

C = affected = betroffen

hohes Risiko der Erkrankung

sollte nur mit Genotyp normal verpaart werden

d) mit folgenden Mängeln behaftet sind:
Hodenfehler (Kryptorchismus, Monorchismus, Hodenathrophie)
Entropium (Einstülpung des Augenlids)
Ektropium (Ausstülpung des Augenlids)
Kieferanomalien bzw. Gebißstellungsfehler (Fehlstellungen von Schneidezähnen bedingen keinen Zuchtausschluß)
Fehlen eines oder mehrerer Fangzähne
Fehlen eines oder mehrerer Schneidezähne
Fehlen eines P4 im Oberkiefer oder M1 im Unterkiefer
Fehlen von mehr als 4 Stück anderer Prämolaren
Größenabweichungen über oder unter 2 cm vom Standard
Wesensschwäche (Ängstlichkeit, Aggressivität, Bissigkeit)
Angeborene Taubheit
Angeborene Blindheit
Epilepsie
Albinismus
Spaltrachen, Hasenscharte
Angeborene Knickrute
Skelettdeformationen
Retinadysplasie
Progressive Retina Atrophie (siehe Punkt 6.3 c))
Sonstige Abweichungen vom Standard
6.4 Rücknahme der Zuchttauglichkeit
Die Zuchtzulassung kann vom Zuchtgremium zurückgenommen werden, wenn sich gravierende Fehler und Mängel bei den Nachkommen einstellen. Die Zuchtzulassung gilt ansonsten auf Lebenszeit.
Der Kaiserschnitt bei einer Hündin ist nicht als zuchtwertmindernd zu werten, jedoch muß eine Hündin nach zwei erfolgten Kaiserschnittgeburten aus der Zucht genommen werden. Beim Verkauf einer Hündin mit Kaiserschnitt ist der Verkäufer angehalten, den Käufer hiervon zu unterrichten.
Ein zeitliches Zuchtverbot wird verhängt, wenn sich die Hündin in einer schlechten körperlichen Konstitution befindet.
6.5 Über Ausnahmen oder eine erforderliche neue Zuchtzulassungsprüfung entscheidet der Zuchtleiter.
6.6 Anerkennung von Zuchtzulassungen anderer Vereine
Zuchtzulassungen anderer Vereine werden nur anerkannt, wenn die unter Punkt 6.1 bis 6.3 beschriebenen Voraussetzungen gegeben sind.
6.7 Manipulationen am Hund (beispielsweise Operationen) oder Fälschung von Dokumenten bedingen einen sofortigen Ausschluß aus dem Deutschen Spanielklub. Weder das Mitglied selbst oder Lebenspartner, Familienangehörige oder sonstige im selben Haushalt lebende Personen können daraufhin Mitglied des Deutschen Spanielklubs bleiben oder werden. 

7. Zuchtalter und Zuchtdauer:
7.1 Mindestalter
7.1.1 Hunderassen unter 45 cm Schulterhöhe
7.1.1.1 Rüden sind ab einem Alter von 12 Monaten zur Zucht zugelassen.
7.1.1.2 Hündinnen sind ab einem Alter von 15 Monaten zur Zucht zugelassen.
7.1.2 Hunderassen über 45 cm Schulterhöhe
7.1.2.1 Rüden sind ab einem Alter von 12 Monaten zur Zucht zugelassen.
7.1.2.2 Hündinnen sind ab einem Alter von 18 Monaten zur Zucht zugelassen.
7.2 Höchstalter
Das Zuchtalter der Hündin endet mit Vollendung des achten Lebensjahres (= an ihrem 8. Geburtstag). Stichtag ist der Decktag.
7.2 Häufigkeit der Zuchtverwendung
Hündinnen dürfen pro Kalenderjahr maximal einen Wurf aufziehen.
Hündinnen dürfen maximal fünf Würfe in ihrem Leben aufziehen.

8. Deckakt
8.1 Definition
Als Deckakt wird das Zusammenführen einer läufigen Hündin und eines Rüden bezeichnet.
8.2 Züchter
Als Züchter gilt diejenige Person, die die Hündin unter einem rechtsgültigen Titel erworben hat und somit Eigentümer der Hündin ist bzw. diejenige Person, die die Hündin in Zuchtmiete genommen hat..
8.3 Deckrüdenhalter
Als Deckrüdenhalter bzw. -besitzer gilt entweder der Eigentümer des Deckrüden oder diejenige Person, die vom Eigentümer autorisiert ist, den Deckrüden zum Decken von Hündinnen zur Verfügung zu stellen.
8.4 Empfehlung
Den Eigentümern beider Hunde wird empfohlen, vor jedem Zuchtvorhaben die gegenseitigen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und hinsichtlich der finanziellen Verpflichtungen klare Verhältnisse zu schaffen.
8.5 Deckbescheinigung
Nach korrekt vollzogenem Deckakt muß der Deckrüdenbesitzer dem Hündinnenbesitzer kostenlos die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Deckmeldung aushändigen, sowie eine Fotokopie der Ahnentafel und Fotokopien sämtlicher zuchtrelevanter Unterlagen (Untersuchungen auf Krankheiten, Zuchttauglichkeitsbescheinigung, Bestätigungen über Ausstellungserfolge usw.).
Es ist Sache des Eigentümers der Hündin, alle Formulare, die vorgeschrieben sind, beim Deutschen Spanielklub anzufordern bzw. zu besorgen, ordnungsgemäß auszufüllen und dem Deckrüdenhalter zur Unterschrift vorzulegen.
Die Deckmeldung ist innerhalb von 8 Tagen nach dem letzten Deckakt an den Zuchtleiter zu senden. Beizulegen sind alle oben beschriebenen Unterlagen des Deckrüden, sowie die Ahnentafel und alle zuchtrelevanten Unterlagen der Hündin in Fotokopie.
8.6 Leerbleiben der Hündin
Nach einem korrekt verlaufenen Deckakt gilt die Dienstleistung des Deckrüden als erbracht und damit ist die Voraussetzung für die vereinbarte Deckentschädigung erfüllt. Sie schließt keine Garantie für eine Trächtigkeit der Hündin ein. Abmachungen hinsichtlich des erneuten, kostenlosen Deckaktes bei der nächsten Hitze der Hündin, falls diese leer bleibt, oder Rückerstattung des Deckgeldes sind vor dem Deckakt schriftlich festzuhalten. Das vereinbarte Recht auf einen Gratisdeckakt erlischt jedoch grundsätzlich mit dem Tod des Deckrüden, einem Besitzerwechsel desselben oder mit dem Tod der Hündin. Kann der Nachweis erbracht werden (Spermauntersuchung), dass der Deckrüde zum Zeitpunkt des Deckaktes unfruchtbar war, so ist dem Eigentümer der Hündin das Deckgeld zurückzuerstatten.
8.7 Zuchtrechtabtretung
Als Züchter eines Wurfes gilt in der Regel der Eigentümer der Hündin zum Zeitpunkt des Belegens. Das Recht zur Zuchtverwendung einer Hündin oder eines Zuchtrüden kann jedoch durch vertragliche Abmachungen auf eine Drittperson übertragen werden. Eine Zuchtrechtabtretung hat in jedem Fall schriftlich und vor dem vorgesehenen Deckakt zu geschehen. Die schriftliche Zuchtrechtabtretung ist dem Zuchtleiter des Deutschen Spanielklub zu melden. Die Zuchtrechtabtretung muß der Deckmeldung beigelegt werden. In der Zuchtrechtabtretung sind die Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner genau zu umschreiben. Wer eine Hündin im Zuchtrecht übernimmt gilt für die Zeit vom Deckakt bis zum Absäugen der Welpen im Sinne dieses Reglements als Besitzer der Hündin. Die Ahnentafel ist vom Eigentümer bei der Zuchtrechtabtretung leihweise dem Besitzer der Hündin auszuhändigen zum Zwecke der Zuchtbucheintragung der Welpen und der Mutterhündin.
8.8 Für im Ausland stehende Deckrüden gelten die Bestimmungen des jeweiligen, ausländischen Zuchtvereins.

9. Wurf
9.1 Wurfstärke
Der Zuchthündin sollen zur eigenen Aufzucht nicht mehr Welpen belassen werden, als es ihre Kondition, Milchleistung und die tierschutzmäßigen Aufzuchtsbedingungen zulassen. Bei zu starken Würfen muss evtl. eine Amme hinzugezogen werden oder die Aufzucht durch künstliche Nährmittel unterstützt werden.
9.2 Wurfmeldung
Die Wurfmeldung ist binnen 8 Tagen an den Zuchtleiter zu senden. Der Zuchtleiter unterrichtet die Welpenvermittlungsstelle über den Wurf.

10. Aufzucht der Welpen und Versorgung der Mutterhündin
10.1 Grundlage für die Aufzucht der Welpen und die Versorgung der Mutterhündin ist das Tierschutzgesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung und auf Grund des Tierschutzgesetzes erlassene Verordnungen, wie z. B. die Tierschutz-Hundeverordnung oder Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes. Die Kenntnis des Tierschutzgesetzes und weiterer Verordnungen liegt in der Eigenverantwortung des Züchters.
10.2 Eventuell vorhandene Afterkrallen (Wolfskrallen) müssen bis spätestens zum 4. Lebenstag vom Züchter oder vom Tierarzt entfernt werden, außer es ist im Rassestandard anders festgelegt.
10.3 Mutter und Welpen müssen in einem guten Ernährungszustand gehalten werden.
10.4 Impfung der Welpen
Die Welpen müssen vor Abgabe an den Käufer mindestens gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose und Leptospirose geimpft werden. Über das optimale Impfschema berät der Tierarzt.
10.5 Kennzeichnung der Welpen
Welpen des Deutschen Spanieklub müssen durch Implantierung eines Mikrochips gemäß TSchG dauerhaft gekennzeichnet werden.
Die Implantierung des Mikrochips hat vor der Wurfabnahme zu erfolgen.
Ersatzweise darf auch tätowiert werden. Die Tätowierung ist durch den Tierarzt durchzuführen.
10.6 Entwurmung
Mutterhündin und Welpen sind mit handelsüblichen Mitteln zu entwurmen. Über die Durchführung berät der Tierarzt.

11. Wurfabnahme
Die Wurfabnahme erfolgt durch eine autorisierte Person (Amtstierarzt, Tierarzt, Zuchtwart). Die Welpen müssen mindestens 7 Wochen alt sein. Der autorisierten Person ist Zutritt zu den Aufzuchträumlichkeiten zu gewähren, es müssen ihm die Mutterhündin und alle Welpen vorgestellt werden. Der Tierarzt füllt für jeden Welpen einen Wurfabnahmeschein aus, überprüft die Welpen und zeichnet alle sichtbaren Mängel auf. Dabei festgestellte Fehler sind auf dem Wurfabnameschein zu vermerken und dem Zuchtleiter des Deutschen Spanielklub mitzuteilen.
Nach erfolgter Wurfabnahme muß der Züchter die notwendigen Wurfunterlagen (für jeden Welpen einen Wurfabnahmeschein im Original, Zuchtstättenkontrollschein im Original und Ahnentafel der Hündin im Original) innerhalb von 8 Tagen dem Zuchtleiter des Deutschen Spanielklub zusenden. Der Zuchtleiter prüft die Unterlagen und sendet diese zur Ausfertigung der Ahnentafeln an das Zuchtbuchamt. Dort werden die Ahnentafeln ausgestellt und dem Züchter nach Zahlung der Ahnentafeln zugesandt.

12. Verkauf der Welpen
12.1 Abgabealter
Welpen dürfen frühestens mit 9 Wochen an ihre neuen Besitzer abgegeben werden.
12.2 Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Käufer auszuhändigen oder sofort nach Erhalt unaufgefordert und kostenfrei nachzureichen:
Ahnentafel
Impfpaß
Kopie des Wurfabnahmescheins des jeweiligen Welpen
12.3 Gewährleistung
Die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Gewährleistung sind zu beachten. Falls z. B. dem Züchter ein Mangel bekannt ist, muß er den Käufer davon in Kenntnis setzen. Die Kenntnis des Gewährleistungsgesetzes liegt in der Eigenverantwortung des Züchters.
In jedem Fall wird für den Verkauf eines Hundes die schriftliche Fixierung in Form eines Kaufvertrages empfohlen.

13. Das Mieten von Hündinnen
13.1 Das Mieten von Hündinnen ist in allen Fällen gestattet, in denen dies im Interesse der Rassezucht liegt und gegen keinen Punkt dieser Zuchtordnung verstößt.
13.2 Der Zuchtleiter des Deutschen Spanielklub ist vor dem Deckakt zu unterrichten.
13.3 Der Mieter der Hündin wird als Züchter des zu erwartenden Wurfes anerkannt. Er hat bei der Hündin bis zum Absäugen und bis zur Abgabe der Welpen seine Pflichten als Züchter zu erfüllen und die mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarungen (z. B. Zwingername, Zuchtmiete) gewissenhaft zu erfüllen. Der Deutsche Spanielklub empfiehlt, einen Zuchtmietvertrag abzuschließen.

14. Ahnentafel
14.1 Definition
Die Ahnentafel gilt als Nachweis, dass der Hund in das Zuchtbuch des Deutschen Spanielklub eingetragen wurde. Die Ahnentafel gilt als Urkunde im juristischen Sinne.
14.2 Mißbrauch
Wer Ahnentafeln fälscht, abändert oder mißbraucht, wird strafrechtlich verfolgt.
14.3 Ausstellung und Gültigkeit
Nur der Zuchbuchführer des Deutschen Spanielklub darf Ahnentafeln für die innerhalb des Deutschen Spanielklub gezüchteten Hunde ausstellen.
14.4 Kosten
Die Kosten für die Ahnentafeln sind der gültigen Gebührenordnung zu entnehmen.
14.5 Verlust
Bei Verlust der Ahnentafel kann diese vom Zuchtleiter für ungültig erklärt werden. Auf Antrag und nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden. Die dafür anfallenden Kosten sind der bei Antragstellung gültigen Gebührenordnung zu entnehmen.
14.6 Fehlerhafte Ahnentafeln
Ahnentafeln, die auf Grund von Fehlinformationen ausgestellt worden sind oder trotz größter Sorgfalt fehlerhafte Eintragungen enthalten, sind umgehend zur Entwertung und Ausstellung neuer Ahnentafeln an den Zuchtleiter einzusenden.
14.7 Vermerk “Nicht zur Zucht” oder “Zur Zucht” auf der Ahnentafel: Je nach Bedarf wird die jeweilige Verwendung auf der Ahnentafel vermerkt. Beide Vermerke beziehen sich nicht auf eine eventuelle Zuchttauglichkeit, sondern nur auf die geplante Verwendung des Hundes. Der Vermerk “Nicht zur Zucht” kann nur nach Beantragung durch den Züchter in “Zur Zucht” umgewandelt werden. Voraussetzung ist das Erreichen der Zuchttauglichkeit. Die Kosten für die Umschreibung der Ahnentafel hat der Züchter zu tragen. Es besteht jedoch seitens des Züchters keine Veranlassung, die Umschreibung zu beantragen, falls er nicht davon überzeugt ist, daß der von ihm gezüchtete Hund beispielsweise eine Bereicherung für die Zucht ist. Antragsteller wie Züchter haben ihre Anträge bzw. Ablehnungen schriftlich zu begründen. In Streitfällen entscheidet das Zuchtgremium.

15. Zuchtbuch
15.1 Definition
Durch die Eintragung in das Zuchtbuch des Deutschen Spanielklub lassen sich die Ahnen und die Nachkommen der Zuchttiere verfolgen.
Im Zuchtbuch werden alle Würfe eingetragen, dazu die Liste der geschützten Zwingernamen, sowie abgelegte Prüfungen und erworbene Titel des Hundes, sowie sonstige zuchtrelevante Daten.
15.2 Eingetragene Daten
Bei der Wurfeintragung werden der Zwingername, der Name und die vollständige Adresse des Züchters, die Zuchtbuchnummer, die Kennzeichnung, der Rufname, das Geschlecht und die Farbe des einzutragenden Hundes, die Abstammung des Wurfes mit Eltern und Großeltern inklusive Zuchtbuchnummern, Kennzeichnung, Farbe und HD-Auswertung, der Deck- und Wurftag, sowie die gesamte Wurfstärke und die Zahl der belassenen Welpen vermerkt.
Einzeleintragungen sind möglich. Die Original-Ahnentafel ist vorzulegen.
Hündinnen, mit denen im Deutschen Spanielklub gezüchtet wird, müssen in das Zuchtbuch eingetragen sein.
Desweiteren können alle Hunde eingetragen werden, deren Abstammung nicht oder nur teilweise nachprüfbar ist, deren Erscheinungsbild und Wesen jedoch den festgelegten Merkmalen der Rasse entspricht. Dazu muss der betreffende Hund auf einer Ausstellung mindestens mit dem Formwert "Gut" bewertet worden sein oder dem Zuchtleiter vorgestellt worden sein, der augenscheinlich bestätigt, daß es sich um einen Rassehund handelt.
Jeder Hund ist mit Mikrochip zu kennzeichnen. Übergangsweise wird noch die Tätowierung als Kennzeichnung anerkannt.

16. Hundehandel
Den Mitgliedern des Deutschen Spanielklub ist der Handel mit Hunden (Einkauf und gewinnbringender Weiterverkauf) untersagt. Diese Bestimmung gilt auch für Lebenspartner, Familienangehörige oder sonstige im selben Haushalt lebende Personen. Weiterhin dürfen Hunde an Zoohandlungen, Händler, Tierversuchslabore oder ähnliche Institutionen nicht abgegeben werden.
Zuwiderhandlungen gegen diesen Passus werden mit sofortigem Ausschluß aus dem Deutschen Spanielklub geahndet. Weder das Mitglied selbst oder Lebenspartner, Familienangehörige oder sonstige im selben Haushalt lebende Personen können daraufhin Mitglied des Deutschen Spanielklubs bleiben oder werden.

17. Strafordnung
Bei Verstößen gegen die Zuchtordnung kann das Zuchtgremium Strafen aussprechen. Hierbei werden keine Geldstrafen verhängt, sondern Rücknahmen der Zuchttauglichkeiten bis hin zum Ausschluß aus dem Deutschen Spanielklub. Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland erfolgt Anzeige durch den Zuchtleiter bei den jeweils zuständigen Stellen.
Die Besitzer der für einen Deckakt geplanten Hunde haben die Pflicht, sich davon zu überzeugen, daß die Hunde im Sinne dieser Zuchtordnung zur Zucht zugelassen sind bzw. welche Auflagen und Empfehlungen diese erhalten haben.
In Zweifelsfällen ist der Zuchtleiter des Deutschen Spanielklub zu Rate zu ziehen.
Eine Streichung von der Züchterliste kann geschehen, wenn der Züchter sich nicht an diese Zuchtordnung und/oder das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland und aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen hält.

Stand: 01.08.2010
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Gebühren
Bei allen Preisen handelt es sich um Selbstkostenpreise, die der Züchter dem Zuchtleiter direkt zu erstatten hat.


 

Zwingerschutz inkl. Ausstellung einer Urkunde

EUR 10,00

Eintragung eines einzelnen, erwachsenen Hundes ins Zuchtbuch, inkl. Bestätigungsblatt

EUR 10,00

Eintragung eines im DSK gezüchteten Welpen inkl. Ausstellung der Ahnentafel

EUR 10,00

Zweitschrift von Ahnentafeln

EUR 5,00

Portogebühren

nach Aufwand

Briefumschlag A4

EUR 1,00

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